Regel Nummer 4: It’s not a bug, it’s a feature.
Unternehmen sind gut beraten, das BAG-Urteil nicht als Zwang zu betrachten, das Existierende umzusetzen. Stattdessen kann es als Chance gewertet werden, das Zukünftige aktiv zu gestalten. Hintergrund: Sobald Zeiterfassung nicht nur gesetzliche Pflicht wird, sondern auch konsequent umgesetzt werden muss, ist es unvermeidlich, dass Unternehmen sich mit den zur Verfügung stehenden Technologien auseinandersetzen.
Zugespitzt läuft es dann auf Fragen hinaus wie zum Beispiel:
- Sollen Arbeitszeiten mit der Stempeluhr oder einem mobilen Endgerät wie zum Beispiel dem Smartphone erfasst werden, das sowieso jeder griffbereit hat?
- Sollte ein fortschrittlicher Arbeitgeber angesichts von Trends und äußeren Faktoren wie Hybrid Work, Corona-Pandemie und Workation es den Mitarbeitern nicht ohnehin ermöglichen, die Arbeitszeiten wo organisatorisch möglich etwas flexibler zu handhaben?
- Ist es nicht sinnvoll, frühzeitig mit Belegschaften und Betriebsräten in einen Dialog einzutreten, wie sich die Arbeitszeit am besten regeln und erfassen lässt?
Moderne HR-IT-Konzepte liefern die Lösungen für morgen
Wie entscheidend die Frage nach der passenden Technologie-Basis ist, zeigt sich beispielsweise an der Performance moderner HR-IT-Systeme wie Workday. Das System unterstützt die Zeitwirtschaft und die Arbeitszeiterfassung idealtypisch dadurch, dass alles in einer Plattform gebündelt wird. Wer die Lösung bereits nutzt, profitiert davon, dass neben der HR-Administration die sogenannte negative und positive Zeiterfassung bereits in Workday enthalten ist. Weil sich Workday für den mobilen Einsatz via App perfekt eignet, kann auch die Arbeitszeiterfassung jederzeit mobil erfolgen, sei es mit Company Devices oder auf Basis von persönlichen Endgeräten (Bring-Your-Own-Device = BYOD).
Sicher ist schon jetzt: Es wird künftig nicht dazu kommen, dass Arbeitnehmer ihre Zeiten in Excel-Tabellen einpflegen oder Zettel ausfüllen, denn bereits das EuGH-Urteil lässt keinen Zweifel offen, dass die Dokumentation revisionssicher erfolgen muss. Nicht zuletzt aufgrund der weitreichenden potenziellen Folgen für Themen wie die Entgeltabrechnung und Workforce Planning empfiehlt sich für Unternehmen daher die Zusammenarbeit mit einem HR-IT-Experten, der nicht nur Systemlösungen projektiert und implementiert, sondern auch diese daran gekoppelten Services möglichst vollumfänglich versteht und übernehmen kann.
In unserem Webinar zu den Auswirkungen des BAG-Urteils auf die Zeiterfassung erfahren Sie, wie deutsche Unternehmen ihre HR-Abläufe rechtskonform gestalten können.